G
Im
Landesentwicklungsplan Sachsen ausgewiesenes Gebiet mit besonderen Entwicklungs-,
Sanierungs- und Förderungsaufgaben. In Gebieten mit besonderen Entwicklungs-, Sanierungs- und Förderungsaufgaben sind auf Grund ihrer
Lage im Raum, ihrer großflächigen umwelt- und bergbaubedingten Belastungen die Lebensbedingungen oder die Entwicklungsvoraussetzungen in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zu Landesdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben oder ist ein solches Zurückbleiben zu befürchten.
Der Darstellung der grenznahen Gebiete im
LEP liegt das administrativ-institutionelle Abgrenzungsprinzip auf der Ebene der EU zu Grunde, das von einer Zuordnung einzelner Raumpunkte zu Verwaltungseinheiten und Gebietskörperschaften ausgeht. Es wurde deshalb die
Abgrenzung nach den Kreisgrenzen vorgenommen.