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Zum Verbraucherschutz hat die Bundesregierung eine Kennzeichnung der Kraftstoffqualität an den Zapfsäulen der Tankstellen mit
DIN-Plaketten vorgeschrieben: Weiß mit schwarzer Schrift "Bleifrei" und "Autogas" und mit grau gerastertem Untergrund für
Dieselkraftstoff. Damit sind die europäischen
Normen für die Kraftstoffqualität DIN EN 228, DIN EN 590 und DIN EN 589 verbindlich eingeführt worden. Die Verordnung verpflichtet außerdem Kraftfahrzeughersteller und -importeure, für ihre
Fahrzeuge die erforderlichen Kraftstoffqualitäten bekannt zu geben. Die
Kraftstoffqualitätsverordnung (Verordnung über die
Beschaffenheit und die Auszeichnung der
Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV, die Anfang 1994 in
Kraft getreten ist) hat die frühere
Benzinqualitätsverordnung abgelöst. Mit der letzten Änderung der Kraftstoffqualitätsverordnung wurden 1999 die Vorgaben der europäischen Kraftstoffrichtlinie auch für die deutschen Kraftstoffe verbindlich festgeschrieben sowie die Bezeichnungen "schwefelarm" für Kraftstoffe mit weniger als 50mg
Schwefel je kg
Kraftstoff bzw. "schwefelfrei" für solche mit weniger als 10mg/kg verbindlich gemacht.