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(TASi)
Die
Technische Anleitung Siedlungsabfall ist eine Verwaltungsvorschrift des Bundes zur
Verwertung, Behandlung und sonstigen
Entsorgung von Siedlungsabfällen. Damit soll sichergestellt werden, dass Hausmülldeponien (
Deponie) von heute nicht zu
Altlasten von morgen werden. In Zukunft ist nur noch die
Ablagerung von solchen Stoffen gestattet, die nach heutiger Kenntnis keine negativen Auswirkungen auf die
Umwelt haben.
Abfälle, auch Klärschlämme, die diesen Anforderungen (Glühverlust < 3\% für
Deponieklasse 1 bzw. > 5\%
Deponieklasse 2) nicht genügen, müssen
grundsätzlich vorbehandelt werden. Dies hat den vermehrten Einsatz von thermischen Behandlungsanlagen, z.B. Müllverbrennungsanlagen, für den stofflich nicht verwertbaren
Restmüll zur Folge. Zwecke der TASi sind ferner u.a.: nicht vermiedene Abfälle soweit wie möglich zu verwerten, den Schadstoffgehalt der Abfälle so gering wie möglich zu halten, die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Zur mittelfristigen Anpassung der kommunalen oder regionalen Siedlungsabfallwirtschaft an den
Standard der TASi dienen Altanlagenregelungen (z.B. Nachrüstung vorhandener Entsorgungsanlagen) sowie Übergangsvorschriften, wonach spätestens im Jahr 2005 kein
Hausmüll mehr unbehandelt abgelagert werden darf.