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Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz ist Teil der Naturschutzstrategie. Zwischen der Naturschutzbehörde und Grundstücksbesitzern (vor allem Landwirten) wird, bei entsprechendem Entgeld, eine freiwillige Nutzungsvereinbarung (für ein bestimmtes Grundstück, Feld, Wiese, Uferbereich) abgeschlossen. Beispielsweise werden bestimmte Zeiten zum Mähen von Rasenflächen festgelegt. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der Art der Leistung zugunsten von Natur und Landschaft und ist z.B. in der ?Richtlinie für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm? geregelt. Ergänzende Fördermöglichkeiten bietet das Kulturlandschaftsprogramm.
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