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Alle wildlebenden Vogelarten in
Deutschland sind gesetzlich geschützt. Sie dürfen also nicht gefangen, mutwillig beunruhigt oder getötet werden. Ferner ist es verboten, ihre Eier und Nester zu beschädigen oder zu entfernen. Auch dürfen in der freien Natur,
Hecken, Feld- und Ufergehölze sowie Schilfbestände nicht beseitigt und trockene Wiesen und Feldraine nicht abgebrannt werden. Zur Sicherung von Brut-, Rast- und Überwinterungsplätzen verschiedener Vogelarten werden Vogelschutzgebiete eingerichtet. Die Vogelwarten erforschen die Lebensgewohnheiten der Vögel.