Unter Abfallablagerung versteht man die geordnete Entsorgung von Abfällen auf Deponien. Die Anforderung an Abfallablagerungsanlagen ist gesetzlich geregelt.
- 1805/2003-01-09
Allgemein wird unter Abfallablagerung die geordnete Entsorgung von Abfällen auf Deponien verstanden. Es handelt sich nach den neuen Konzepten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes dabei ausschließlich um Abfälle, die nicht vermeidbar und nicht weiter verwertbar sind
Alternative Schreibweisen (Synonyme):
Abfallablagerungen, Abfallablagerungs
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