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Abfall ist die summarische Bezeichnung für Gegenstände, Stoffe, Rückstände oder Reste, deren sich der Besitzer entledigen will.

Der häufig sinnverwandte Begriff Müll wurde ursprünglich für Kehricht und trockene Abfälle verwandt. Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz unterscheidet nach Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung (jene, die nicht verwertet werden können). Abfälle sind demnach bewegliche Sachen gemäß § 3 Abs. 1 des KrW-/AbfG deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Man unterscheidet Abfall zur Beseitigung und Abfall zur Verwertung.
Abfall ist somit in den Augen des Gesetzgebers all das, was nicht mehr gebraucht, und deshalb weggeworfen wird. Das heißt, jeder, der Abfall erzeugt und diesen entsorgen will, muss sich an die gesetzlichen Auflagen halten. Allerdings können heute viele Abfälle recycelt oder gar wieder aufgearbeitet werden, so dass sie nicht in der Müllverbrennung oder auf der Deponie landen müssen.

Anwendungsbereiche:

Risiken:

Beispiele:

Beispielsätze:

  • Der Recyclinghof nimmt alle Arten von Abfall an.
  • Die Mülltrennung ist wichtig, um Abfall effizient zu entsorgen.
  • Die Verbrennung von Abfall kann zur Luftverschmutzung beitragen.

Ähnliche Begriffe:

  • Müll
  • Abfallstoffe
  • Restmüll
  • Recyclingmaterial

Zusammenfassung:

Abfall im Umweltkontext bezieht sich auf unerwünschte oder nicht mehr benötigte Materialien, die durch Recycling, Abfallentsorgung, Abwasserbehandlung, Kompostierung oder Energiegewinnung verwertet werden können. Allerdings birgt Abfall auch Risiken wie Boden- und Wasserverschmutzung, Luftverschmutzung, Gesundheitsschäden und Gefahren für die Tierwelt.

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