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  Lexikon von 'EAP' bis 'Emission'

    Effektiver Jahreszins

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Efb

Effektiver Jahreszins

EFG-Verfahren
Die Kreditinstitute sind gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in einem Prozentsatz des Kredites anzugeben und als effektiven Jahreszins auszuweisen. Sofern Änderungen des Zinssatzes oder andere preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit des Kredites möglich sind, muss der Zins als "anfänglicher effektiver Jahreszins" ausgewiesen werden. Für die Ermittlung werden z.B. der Zinssatz, Dauer der Zinsbindung, Tilgungshöhe, tilgungsfreie Zeit, Auszahlungskurs sowie Zins- und Tilgungsverrechnung in einer festen Formel berücksichtigt.
- 11344/2004-07-09

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Effektiver Jahreszins (Die Kreditinstitute sind gemäß Preisangabenverordnung ...)
Kredit ( (Einer der 2003 am häufigsten verwendeten ...)
jahre ( (Einer der 2004 am häufigsten verwendeten ...)
Tilgungsverrechnung (Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft ...)
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(Letzte Änderung :2008-08-11)