In Anlehnung an den Begriff "shareholder" (Anteilseigner, Aktionär) fasst der Begriff "stakeholder" alle Gruppen zusammen, die Ansprüche an das Unternehmen stellen, z.B. Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Kreditgeber, Mitglieder, Verbände, Medien, Öffentlichkeit, Fiskus.
Weitere Definition:
Als Stakeholder werden alle jene Gruppen bezeichnet, die durch die Unternehmenstätigkeiten beeinflusst werden. Oft ist die Beziehung auch reziprok und die Anspruchsgruppen können ihrerseits auf das Unternehmen Einfluss nehmen. Typische Stakeholdergruppen sind: Aktionäre, Konsumenten, Mitarbeiter, lokale Bevölkerung, Behörden, NGOs und Konsumentenschutzgruppen.