B
Im
Baugesetzbuch (
BauGB) geregeltes
Verfahren zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen
Entwicklung mit Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Es wird unterschieden zwischen vorbereitender
Bauleitplanung (
Flächennutzungspläne), bei der die momentane oder geplante Nutzung der gesamten Gemeindefläche in den Grundzügen m Maßstab 1:5.000 dargestellt wird, und der verbindlichen Bauleitplanung (
Bebauungspläne), die die zulässige Nutzung der Grundstücke in Teilgebieten der Gemeinde detaillierter (meist Maßstab 1:1.000) festsetzt, z.B. die Art und das Maß (u.a. Baudichte, Bauhöhe) der Nutzung der einzelnen Grundstücke. Die Bauleitplanung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, die
Bauleitpläne sind aber den Zielen der
Raumordnung anzupassen.