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Wasseruntersuchung

Untersuchungen von Trinkwasser und Abwasser nach bestimmten Verfahren. Wasseruntersuchungen werden sowohl routinemäßig als auch bei besonderen Betriebszuständen (z. B. Störungen) vorgenommen. Die Trinkwasserverordnung schreibt die Mindesthäufigkeit und die anzuwendenden Verfahren vor. Sie dienen bei Trinkwasseruntersuchungen der ersten Linie dem Schutz vor gesundheitlichen Schäden und bei Abwasseruntersuchungen der Überprüfung der Reinigungsleistung von Kläranlagen. Man unterscheidet bakteriologische und virologische (Feststellung von Krankheitserregern), biologische sowie physikalische und chemische Wasseruntersuchungen (Nachweis gelöster Salze und Gase, giftiger chemischer Substanzen, geschmacksverändernder Stoffe u. a.).
Weitere Definition:
Wasseruntersuchungen sind Analysen von Trinkwasser nach bestimmten Verfahren (mikrobiologisch, physikalisch, chemisch, physikalisch-chemisch), die zum Teil regelmäßig, aber auch aufgrund besonderer Betriebszustände oder auf Anordnung z. B. des Gesundheitsamtes vorgenommen werden müssen, und durch die ein Wasserversorgungsunternehmen nachweisbar die Einhaltung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung darlegen kann
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