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Das
Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Bundesgesetz, welches das gesamte Baurecht für Stadtbereiche regelt. Hierzu gehört insbesondere die Erstellung und Durchführung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und alle damit verbundene Verfahrensfragen, die
Bauleitplanung, die Bodenordnung, die
Enteignung, die Erschließung, die Ermittlung von Grundstückswerten sowie die städtebauliche
Sanierung und
Entwicklung
Das Baugesetzbuch (BauGB) ist damit die wichtigste gesetzliche Grundlage der Stadtplanung. Es wurde im 1986-12 neu geschaffen durch die Zusammenführung des im Jahre 1960 erstmals in
Kraft getretenen Bundesbaugesetz (BBauG) mit dem seit 1971 geltenden Städtebauförderungsgesetz (StBauFG): Zur Vereinheitlichung des Städtebaurechts wurden die Regelungen des ehemaligen Bundesbaugesetzes (größtenteils) als ?Allgemeines Städtebaurecht? in das Baugesetzbuch übernommen und dabei teilweise ergänzt, geändert oder einander neu zugeordnet. Mit den
Vorschriften dieses sehr umfangreichen Gesetzes können die Gemeinden ihre städtebauliche Entwicklung nachhaltig beeinflussen.
s. auch
Bauleitplanung