I
Infektionsschutzgesetz -
IfSG
Das "
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" (Infektionsschutzgesetz - IfSG), das das
Bundesseuchengesetz ablöst, ist seit dem 2001-01-01 in
Kraft und stellt die Grundlage für die
Trinkwasserverordnung dar. In ? 37 Abs. 1 wird die
Beschaffenheit von
Wasser für den menschlichen Gebrauch wie folgt definiert: "... muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen
Gesundheit, insbesondere durch
Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist."