V
Der
Verflechtungsbereich besteht aus dem zentralen Ort und die mit ihm durch wirtschaftliche, kulturelle und soziale Beziehungen in wechselseitiger Abhängigkeit stehenden Siedlungen in den eigenen Gemeinden und in den Umlandgemeinden. In der Raumplanung sind drei Verflechtungsbereiche festgelegt: Nahbereiche, Verflechtungsbereiche mittlerer Stufe und Mittelbereiche. Für die
Abgrenzung sind u.a. Schwellenwerte für die Einwohnerzahl und die zumutbare Entfernung zu den jeweiligen zentralen Orten maßgeblich: Diese betragen für die Nahbereiche 5.000 Einwohner (Kleinzentren) bzw. 10.000 Einwohner (Unterzentren) und eine halbe Stunde mit dem öffentlichen
Verkehr (maximal 15 km), für die Mittelbereiche 30.000 Einwohner und eine Stunde Fahrtzeit (ca. 30 km).