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Auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (? 36) geben Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne für Flussgebiete oder Wirtschaftsräume die für die
Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen im Einklang mit den Erfordernissen der
Raumordnung an. Ein
Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan muss in Wasserbilanzen das
Wasserdargebot und seinen nutzbaren Teil nachweisen, den jetzigen und den voraussichtlich künftigen
Wasserbedarf angeben, den Hochwasserschutz behandeln und die Reinhaltung der
Gewässer berücksichtigen.