B
Verfahren zur Feststellung des Gefährdungspotentials eines chemischen Stoffes im Hinblick auf den
Gewässerschutz durch biologische Testverfahren (Bestimmung der akuten oralen Säugetiertoxizität, der akuten Bakterientoxizität, der akuten
Fischtoxizität (auch Daphnien- und Algentoxizität) und des biologischen Abbauverhaltens). Die Ergebnisse der Testverfahren werden in ihrer Gesamtheit in Wassergefährdungszahlen (WGZ) ausgedrückt, aus denen sich unter Berücksichtigung anderer wichtiger Aspekte wie
Bioakkumulation,
Mutagenität und
Kanzerogenität die Wassergefährdungsklassen (WGK) ergeben. Die Einstufung ist Grundlage für Anforderungen zum Schutz der
Gewässer an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die dem
Gefährdungspotential angemessen sind. Die Einstufung der Stoffe gemäß ihrem Wassergefährdungspotential kann auch wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung von Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen geben.
Wassergefährdende Stoffe werden danach in vier Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft (0 = im allgemeinen nicht wassergefährdend, 1 = schwach wassergefährdend, 2 = wassergefährdend, 3 = stark wassergefährdend).
Gemäß dem
Wasserhaushaltsgesetz ? 19g werden wassergefährdende Stoffe mittels Verwaltungsvorschrift näher bestimmt und entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen eingestuft. Die "Verwaltungsschrift über die nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefährlichkeit - VwV wassergefährdende Stoffe VwVwS -" wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 1990-03-23 (Herausgegeben vom Bundesminister des Innern, 41. Jahrgang, Nr. 8, S. 114) bekanntgegeben.
In Ergänzung dieser Verwaltungsvorschrift erscheint der
Katalog wassergefährdender Stoffe, der zusätzlich zu den Wassergefährdungs-Klassen noch weitere Informationen zu den Stoffen (z. B. Bewertungszahlen, CAS-Nr., WN-Nummern, Synonymliste etc.) enthält. Eine ca. 700 Stoffe umfassende Fortschreibung des Kataloges wurde im 1991-01 veröffentlicht.