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Gewässergüteklasse

In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Beurteilung der biologischen, morphologischen und chemisch-physikalischen Gewässerbeschaffenheit von Fliessgewässern über eine siebenstufige Gewässergüteklassifikation, im Fall der Biologie und Chemie mit vier Haupt- und drei Zwischenklassen.

Die chemische Gewässergüteklassifikation, die von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt entwickelt wurde, beinhaltet in der Güteklasse II (dritte Stufe der siebenstufigen Klassifikation) Qualitätsanforderungen für gewässerrelevante Stoffe und Stoffgruppen wie Schwermetalle, Nährstoffe und organische Umweltchemikalien, bei deren Einhaltung eine gute Gewässerqualität gewährleistet ist. Die gute Gewässerqualität entspricht den Zielaspekten der im Entwurf vorliegenden EG-Wasserrahmenrichtlinie, die in Zukunft einen nachhaltigen Schutz aller Gewässer in der Europäischen Gemeinschaft gewährleisten soll.

Die Gewässergüteklasse II schreibt für die Stoffgruppen AOX 25 ?g/l und für Gesamt-N 3 mg/l als Grenzwerte vor.

Die Einhaltung dieser Werte gewährleistet, dass die aquatischen Lebensgemeinschaften artenreich und naturnah sind und sämtliche menschlichen Nutzung des Wassers (Trinkwasserversorgung, Fischerei, Baden, Bewässerung, Ausbringung von Sedimenten auf Äcker, geringe Belastung der Meere) möglich sind.
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