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Im
Stromeinspeisungsgesetz hat der Gesetzgeber die
Abnahme und Vergütung von
Strom geregelt, der aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) sind danach verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung für Strom aus
Sonnenenergie und Windkraft beträgt mindestens 90\% des Durchschnittserlöses pro
Kilowattstunde aus der Stromabgabe von EVU an Letztverbraucher. Zum Vergleich: Die Vergütung für Strom aus
Wasserkraft,
Deponie- und
Klärgas sowie aus
Biomasse.