Die Wasserkraft ist ein erneuerbarer Energieträger und leistet in Deutschland mit Abstand den größten Beitrag aller erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung. In einem Wasserkraftwerk strömt Wasser durch eine oder mehrere Turbinen, die einen Generator antreiben; dieser erzeugt Strom. Weltweit liegt der Anteil an der Stromerzeugung aus Wasserkraft bei über 20 Prozent mit hohem Ausbaupotenzial; in Deutschland hingegen liegt dieser Wert bei lediglich vier Prozent, wobei das Potenzial bereits zu 80 Prozent ausgeschöpft ist.
Andere Definition:
Wasserkraft ist derzeit die bedeutendste Energiequelle. Sie deckt bundesweit knapp 5% des Strombedarfs. Über Laufwasser-, Speicher-, Pumpspeicher- und Gezeitenkraftwerke wird die Bewegungsenergie des Wassers genutzt und in Turbinen der Wasserkraftwerke in elektrische Energie umgewandelt. Weltweit sind augenblicklich Wasserkraftwerke mit einer Leistung von 780.000 MW in Betrieb.
Früher wurde Wasserkraft über Wasserräder meistens zur Verrichtung mechanischer Arbeit genutzt (Mühlen). Seinerzeit unterschied man zwischen oberschlächtigen Rädern (dabei werden die Schaufeln des Rades von oben mit Wasser gespeist) und unterschlächtigen Rädern (hierbei hängend die unteren Schaufelspitzen in fließendem Wasser).
Die heutige Nutzung der Wasserkraft erfolgt über Turbinen. Einer der großen Vorteile der Wasserkraft liegt in seiner einfachen Speicherbarkeit. Durch Aufstauung oder durch Hochpumpen auf ein höheres Niveau (Pumpspeicherkraftwerke) ist die Wasserkraft nicht nur fast verlustfrei speicherbar, sondern auch sehr kurzfristig verfügbar und somit gut zur Deckung von Spitzenlastbedarf einsetzbar.
Neben dem Kernstück einer Wasserkraftanlage, der Turbine, gehören noch die folgenden Komponenten zu einer kompletten Wasserkraftanlage:
Wasserfassung und Wehranlage,
Rechen, Rechenreinigungsmaschine,
Verrohrung (Klappen, Ventile),
Schwungrad, Krananlage,
Generator, Schaltschrank, MSR-Technik, Maschinenhaus,
Wasserrückleitung und eine Fischtreppe.
Die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Wasserkraftanlage sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgeschrieben. Bewilligungen für das Betreiben Wasserkraftwerks werden grundsätzlich für den Zeitraum von 30 Jahren erteilt.

Der Name Wasserkraft ist vielleicht etwas irreführend, weil vom Wasser selbst keine Kraft ausgeht. Turbinen und Mühlräder wandeln lediglich die in einem höher gelegenen Wasser enthaltene Lageenergie in einen Rotationsenergie um, die dann entweder zur Stromerzeugung oder Bewegen von Mahlsteinen genutzt werden kann.

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