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Grundprinzip der Landesplanung, das durch die wechselseitige Beeinflussung von örtlicher und überörtlicher bzw. regionaler und überregionaler Planung gekennzeichnet ist. Der Einfluss der höheren, überregionalen Planungsträger auf die regionalen, untergeordneten Planungsträger wird als "
Top down" (Planung von oben nach unten) bezeichnet, der Gegenstrom dazu wird "Bottom up"-Planung (Planung von unten nach oben) genannt. Die Ordnung der Einzelräume soll sich in die Ordnung des Gesamtraumes einfügen und im Gegenzug soll die Ordnung des Gesamtraumes die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Einzelräume berücksichtigen.