In der Kreislaufwirtschaft sollen die eingesetzten Rohstoffe über den Lebenszyklus einer Ware hinaus wieder in den Produktionsprozess zurückgelangen. Das Modell der Kreislaufwirtschaft ist der Grundgedanke der Verpackungsverordnung. Sie ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert, in dessen Rahmen weitere Verordnungen gefolgt sind, zum Beispiel zu Altautos und Altbatterien.
Andere Definition:
Die Überlegungen zum Kreislaufprinzip stützen sich auf die schlichte Tatsache, dass in einer endlichen Welt die gängigen Produktionsverfahren ohne wirklichen stofflichen Kreisschluss keine Zukunft haben werden. In bald absehbarer Zukunft werden die bislang genutzten fossilen Ressourcen als Quellen aufgezehrt sein, während andererseits auch die zur Verfügung stehenden Deponierungsmöglichkeiten für die unvermeidlichen Abfall- und Reststoffe chemischer Produktion als stoffliche Senken ausgeschöpft sein werden. Kreislaufwirtschaft nimmt daher den Stoffkreislauf der Natur zum Vorbild und versucht durch intelligente, kaskadische Nutzungen ohne Abfälle (zero waste) und ohne Emission (zero emission) Stoffe und Energie möglichst lange bzw. ökologisch und sozial sinnvoll zu verwenden.