Am 25. Februar 1991 wurde in Espoo (Helsinki, Finnland) die UN ECE Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet.
Diese ECE-Konvention verpflichtet zur Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Vorhaben mit erheblichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen.

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