Radioaktive Stoffe werden im Atomgesetz definiert: Dieses unterscheidet zwischen Kernbrennstoffen (Kernspaltung) und sonstigen radioaktiven Stoffen. Kennzeichen radioaktiver Stoffe ist ihre Radioaktivität. Den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt die Strahlenschutzverordnung (Strahlenschutz).

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