Die verantwortlichen Entsorgungsträger regeln den Anschluss der Grundstücke bzw. der Abfall erzeuger (Erzeuger) an die Einrichtungen zur Abfallentsorgung und die Benutzung dieser Einrichtungen durch die Abfallwirtschaftssatzung.
Andere Definition:
Die Abfallwirtschaftssatzung regelt die Entsorgung der Abfälle in den Kommunen

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