Englisch: final disposal
Neben der industriellen Entsorgung von Textilien, Abwässern , Produktionresten etc. unterliegen ausser der Verpackung auch die Haushaltsreinigungsmittel entsprechenden Maßnahmen. So sind alle Wasch- und Reinigungsmit-tel, z.B. Allzweckreiniger, Fußbodenmittel, Möbelpflegemittel, Polsterreiniger, Schmierseifen, Teppichreiniger etc. - sei es in Form von Sprays, Pulverform oder in anderer Aufmachung - sowie Klebstoffe, PVC-Belagsreste, Spachtelmassen und alle Textilreste zu sammeln und sorgsam zu entsorgen.

Die Abfallentsorgung umfasst die erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Lagerns und des Behandelns. Mit dem im 1996-10 in Kraft getretenen Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, dem sogen. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, wurde der Einstieg in die Abfallwirtschaft eingeleitet. Hintergrund ist, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu sichern. Durch die Verpflichtung, Abfälle zu verwerten, wird der Einsatz von recycelfähigen Materialien als Sekundärrohstoff ausgebaut, um damit geschlossene Stoffkreisläufe zu erzielen. Grundsatz der Entsorgung ist, dass Abfälle, wenn sie nicht vermieden werden können, stofflich oder energetisch (Verbrennung) zu verwerten sind.