Das gezeichnete Kapital bzw. Nominalkapital stellt die Haftbasis der Gesellschaft dar, die für Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern haftet. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital müssen bei einer Betrachtung in Abzug gebracht werden. Bei einer Aktiengesellschaft spricht man auch von Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet man das Nominalkapital als Stammkapital.