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Das Umwelt-Lexikon
Gesellschaft
Der Begriff Gesellschaft ist mehrdeutig.
die Gemeinschaft aller Bürger eines Staates
eine Juristische Person.
Es gibt in Deutschland Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und Personengesellschaften (oHG, Kommanditgesellschaft, GbR und Einzelunternehmen). Daraus abgeleitet gibt es Mischformen (GmbH & Co KG, KGaA) . Daneben gibt es Körperschaften Öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, etc.), die zwar ähnlich Gesellschaften selbständig und eigenverantwortlich handeln, jedoch nicht als Gesellschaften bezeichnet werden.
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