Während im allgemeinen nur unmittelbar Betroffene gegen staatliche Maßnahmen klagen können, soll dies auch Umweltorganisationen im Rahmen einer Verbandsklage möglich sein. Nach Bundesnaturschutzgesetz sind anerkannte Naturschutzverbände vor Erlass von Rechtsverordnungen und bei Planfeststellungsverfahren, die mit Eingriffen in die Natur verbunden sind, anzuhören.