- Energetische Verwertung : Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff z.B. in Zementwerken, Kohlekraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen. Die Energetische Verwertung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, insbesondere wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt.

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