Genauer gesagt ist der wesentliche Bestandteil der Aktenvernichtung die Vernichtung der in den Akten enthaltenen Informationen. Die Aktenvernichtung beinhaltet im allgemeinen daher mehrere Phasen:
1) Sicherer Transport der Akten. "Sicher" heißt hier, es wird ein Schutz der Einsichtnahme der Akten durch unbefugte Dritte gewährleistet.
2) Zerstörung der Informationen durch Schreddern oder Verbrennen
3) Normales Recycling der verbleibenden Reste

Siehe auch:
"Aktenvernichtung" findet sich im WZ2003 Code "74.87.8"
  Mobile Aktenvernichtung

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