Neu hergestellte Stoffe, die erstmals auf den Markt kommen sollen, müssen nach dem Chemikaliengesetz noch vor ihrem Verkauf auf mögliche gefährliche Eigenschaften geprüft werden. Aufgrund des Gesetzes müssen bestimmte Anforderungen bei der Kennzeichnung und Verpackung erfüllt werden. Gefährliche Stoffe können bestimmten Beschränkungen unterworfen oder auch ganz verboten werden

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