Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes enthält für den Bund und für alle Länder unmittelbar geltende Vorschriften (Aufgabe, Leitvorstellung und Grundsätze der Raumordnung; Begriffsbestimmungen; Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung; d.h. der Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung) sowie Rahmenvorschriften für die Raumordnung in den Ländern (z.B. für Raumordnungspläne, in Bayern insbesondere Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne, und für Raumordnungsverfahren).
Die Raumordnung des Freistaates Bayern ist im Bayerischen Landesplanungsgesetz näher geregelt.

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