Das Bundesseuchengesetz aus dem Jahr 1961 stellte bis zum 2000-12-31 die rechtliche Grundlage der Trinkwasserverordnung dar, die eine Durchführungsverordnung des Bundesseuchengesetzes ist. In § 11 dieses Gesetzes war die für Deutschland maßgebliche rechtliche Definition von Trinkwasser angegeben: "Trinkwasser ..., muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuß oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen. .. unterliegen insoweit der Überwachung durch das Gesundheitsamt."Am 2001-01-01 wurde das Bundesseuchengesetz vom Infektionsschutzgesetz abgelöst.