Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) trat 1974 in Kraft. Es regelt die Umweltschutzanforderungen bei Errichtung und Umbau von Produktionsanlagen, legt Immissions- und Emissionsgrenzwerte fest und ist

die Grundlage für Umweltschutzanforderungen an industrielle und gewerbliche Erzeugnisse. Detailregelungen finden sich in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die auf der Grundlage des BImSchG erlassen worden sind, z.B. 20. BImSchV (Gaspendelung) oder 21. BImSchV (Gasrückführung). Emissionen sind die von industriellen und gewerblichen Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen (Schadstoffausstoß). Immissionen sind die auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachen einwirkenden Luftverunreinigungen (Niederschlag von Emissionen).