Am 2003-01-01 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft, die die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie vom 1998-11-03 in nationales Recht umsetzt und im Wesentlichen auf den Ermächtigungen des neuen Infektionsschutzgesetzes -IfSG- basiert. Sie wiederholt zum Teil Pflichten der Wasserversorgungsunternehmen, die schon nach der alten TrinkwV bestanden, wobei einige jedoch neu formuliert wurden. Die Aufgaben von Gesundheitsamtn und Hauseigentümern werden ausgeweitet bzw. präziser formuliert
Buchliste: Trinkwasserverordnung.