Infektionsschutzgesetz - lexikon/35-lexikon-i/1624-ifsg.html" new="200909">IfSG
Das "umweltdatenbank.de/cms/lexikon/33-lexikon-g/1148-gesetz.html" new="200909">Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen" (Infektionsschutzgesetz - IfSG), das das Bundesseuchengesetz ablöst, ist seit dem 2001-01-01 in Kraft und stellt die Grundlage für die Trinkwasserverordnung dar.
In § 37 Abs. 1 wird die Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch wie folgt definiert: "... muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist."