Umweltstandards sind Normen staatlicher oder nichtstaatlicher Organe und Institutionen. Dazu gehören "Diskussionswerte" und "Orientierungswerte", die von Fachwissenschaftlern für Gremien, Kommissionen, Verbände oder Behörden vorgeschlagen werden; "Richtwerte" werden von Gremien, Kommissionen und Verbänden durch Veröffentlichung bekanntgemacht; "Grenzwerte" werden von Behörden durch einen gesetzgeberischen Akt verbindlich festgelegt.

Umweltstandards können wie folgt klassifiziert werden:
  • emissionsbezogene Standards (das sind Normen zur Begrenzung der Emission von Schadstoffen in Umweltmedien (Wasser, Luft, Boden) sowie zur schadlosen Beseitigung von Abfällen;
  • immissionsbezogene Umweltstandards zum Schutz empfindlicher Pflanzen, Tiere und Sachgüter sowie zur Begrenzung der Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien, die unmittelbar oder mittelbar die vom Menschen aufgenommene Schadstoffmenge bestimmen (Luft, Trinkwasser, Böden, Lebens- und Futtermittel);
  • produktbezogene Umweltstandards, die die Freisetzung von Schadstoffen bei der Verwendung bestimmter Produkte und Erzeugnisse vermindern und den Umgang mit gefährlichen Stoffen regeln sollen;
  • biologische Normen und Standards, die die Schadstoffbelastung des Menschen durch Angabe maximal tolerierbarer Schadstoffkonzentrationen im menschlichen Organismus auf ein medizinisch unbedenkliches Maß begrenzen sollen.

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