Altlasten sind grundsätzlich Verpflichtungen aus einer früheren Verantwortung, die der jetzt Verantwortliche übernehmen musste.
Typische Altlasten sind
- frühere Verwendung von heute nicht mehr zugelassenen Baustoffen (Asbest)
- durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verunreinigter Boden
- nicht genehmigte und daher rückgängig zu machende Eingriffe in die Natur
Maßnahmen zur Beseitigung dieser Altlasten heißen Altlastensanierung.
Siehe auch Sanierung