Das Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Bundesgesetz, welches das gesamte Baurecht für Stadtbereiche regelt. Hierzu gehört insbesondere die Erstellung und Durchführung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und alle damit verbundene Verfahrensfragen, die Bauleitplanung, die Bodenordnung, die Enteignung, die Erschließung, die Ermittlung von Grundstückswerten sowie die städtebauliche Sanierung und Entwicklung. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist damit die wichtigste gesetzliche Grundlage der Stadtplanung. Es wurde im 1986-12 neu geschaffen durch die Zusammenführung des im Jahre 1960 erstmals in Kraft getretenen Bundesbaugesetz (BBauG) mit dem seit 1971 geltenden Städtebauförderungsgesetz (StBauFG): Zur Vereinheitlichung des Städtebaurechts wurden die Regelungen des ehemaligen Bundesbaugesetzes (größtenteils) als "Allgemeines Städtebaurecht" in das Baugesetzbuch übernommen und dabei teilweise ergänzt, geändert oder einander neu zugeordnet. Mit den Vorschriften dieses sehr umfangreichen Gesetzes können die Gemeinden ihre städtebauliche Entwicklung nachhaltig beeinflussen.
s. auch --->Bauleitplanung