- Nationaler Nachhaltigkeitsrat : Der 2001 konstituierte Rat für nachhaltige Entwicklung Deutschlands soll in erster Linie den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beraten, Beiträge für eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie erarbeiten, realistische Umsetzungsstrategien für die praktische Politik und konkrete Projekte zur Umsetzung vorschlagen. Zudem soll er eine zentrale Funktion im gesellschaftlichen Dialog zur Nachhaltigkeit wahrnehmen.