Das Pflanzenschutzgesetz hat den Schutz der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen und Krankheiten sowie den Schutz von Mensch und Tier und des Naturhaushaltes vor Gefahren, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, zum Zweck. Das Pflanzenschutzgesetz wird durch verschiedene Verordnungen ergänzt.