- TA Lärm : Die TA (Technische Anleitung) ist eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die bei der Auslegung des BImSchG heranzuziehen ist. Damit soll Sorge dafür getragen werden, dass Geräuschimmissionen (Immissionen) von Gewerbe- und Industrieanlagen in schutzwürdigen Gebieten die jeweiligen in der TA Lärm festgesetzten Richtwerte nicht überschreiten. Die Höhe der zulässigen Werte richtet sich nach der baulichen Nutzung. Diese Werte berücksichtigen die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit von Gebieten (Wohngebiete, Mischgebiete) und Einrichtungen (Heime, Krankenhäuser, Kurbäder) zur Tages- und Nachtzeit. Die TA Lärm ist Grundlage für die zuständigen Behörden bei der Neugenehmigung von Anlagen und bei nachträglichen Anordnungen.