Als Wasserwirtschaft wird nach DIN 4049 die zielbewußte Ordnung aller menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser verstanden.
Die Gewässer sind nach § 1a Wasserhaushaltsgesetz so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und
dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt.
gleichzeitig aber auch alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, auf lange Frist möglich bleiben.
Mit "anderen" Wassernutzungen sind die Nutzung der Gewässer als Erholungs- und Freizeitpotentiale, die Fischerei, die Energiegewinnung (Aufstauen und Absenken), die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen und die Einleitung des benutzten Wassers (Abwassers) aus Gemeinden und gewerblichen Betrieben gemeint. Bei der Abwassereinleitung besteht die Wassernutzung auch in der Inanspruchnahme der Selbstreinigung der Gewässer zum Abbau des nach der Abwasserbehandlung verbleibenden Restschmutzes. Buchliste: Wasserwirtschaft.
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