Englisch: Water management
Als Wasserwirtschaft wird nach DIN 4049 die zielbewusste Ordnung aller menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser verstanden.
- Die Gewässer sind nach § 1a Wasserhaushaltsgesetz so zu bewirtschaften,
dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und - dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt.
- dass das ökologische Gleichgewicht der Gewässer gewahrt oder wieder hergestellt wird,
- die einwandfreie Wasserversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft gesichert ist,
- gleichzeitig aber auch alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, auf lange Frist möglich bleiben.
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