Ein Umweltprogramm setzt den Handlungsrahmen für die Umweltpolitik der jeweiligen Institution (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund, Europäische Union, Betriebe usw.).

Umweltprogramme enthalten regelmäßig Zielsetzungen und Maßnahmen zu Schutz, Sicherung und Verbesserung der Umwelt in allen relevanten Handlungsfeldern, ferner meistens Aussagen über die Situation der Umwelt in den verschiedenen Bereichen sowie über die Ergebnisse des Umwelthandelns (Umweltbericht).


Andere Definition:
Die EMAS-VO ist eine Beschreibung der konkreten Ziele und Tätigkeiten des Unternehmens, die einen größeren Schutz der Umwelt an einem bestimmten Standort gewährleisten sollen, einschließlich einer Beschreibung der zur Erreichung dieser Ziele getroffenen oder in Betracht gezogenen Maßnahmen und der gegebenenfalls festgelegten Fristen für die Durchführung dieser Maßnahmen

ISO 14001: die Organisation muss ein oder mehrere Programme zur Verwirklichung ihrer umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelziele mit folgenden Elementen erstellen und aufrechterhalten:
- Festlegung der Verantwortlichkeit für die Verwirklichung der umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelziele für jede relevante Funktion und Ebene der Organisation
- die Mittel und den Zeitrahmen für ihre Verwirklichung


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