Abfallentsorgungsanlagen sind alle (bis auf Deponien) nach dem Bundesimmissions­schutzgesetz genehmigte Anlagen zum Behandeln und Lagern von Abfällen. Sie reichen von hochmodernen Sonderabfall­verbrennungs­­anlagen bis zum dafür hergerichteten Grundstück, auf dem Abfälle zwischengelagert werden.