Als Interessensgruppe wird diejenige bezeichnet, die, abgesehen von Kunden und Angestellten einer Organisation, ein finanzielles oder andersartiges Interesse an den Aktivitäten und Leistungen der Organisation hat. Als Interessensgruppen können steuerzahlende Bürger, Politiker, Unterrichtsbehörden, die staatliche Verwaltung und ihre Dienststellen angesehen werden.