Das Recht ist (neben Moral und Sitte) ein Teil unserer gesellschaftlicher Normen, genauer der Teil, bei denen wir den Staat mit deren Festlegung und Durchsetzung beauftragt haben. Diese Beauftragung erfolgte durch Wahl unserer Bundestagsabgeordneten. Die Festlegung dieser Normen erfolgt durch Gesetz im Bundestag, die Durchsetzung obliegt meist den Gerichten und der Polizei.
Im Umweltkontext bezieht sich "Recht" auf die Gesetzgebung und die Rechtsprechung, die die Umwelt betreffen. Dazu gehören nationale, internationale und regionale Gesetze, sowie Verträge und Abkommen, die sich mit Umweltproblemen und -belastungen befassen. Recht im Umweltkontext hat das Ziel, Umweltprobleme zu verhindern oder zu minimieren, sowie die Nachhaltigkeit zu fördern.
Einige Beispiele für Umweltrecht sind:
- Umweltgesetze, die den Schutz von Luft, Wasser, Boden und Biodiversität regeln
- Gesetze zur Abfallentsorgung und Abfallverwertung
- Gesetze zur Kontrolle von Emissionen, insbesondere von Treibhausgasen
- Verträge und Abkommen, wie das Übereinkommen von Paris zum Klimawandel, das den Mitgliedsstaaten vorschreibt, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Es ist wichtig zu betonen, dass Umweltrecht ein wichtiger Bestandteil der Umweltpolitik ist und dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass es weltweit einheitlich angewendet wird, um sicherzustellen, dass Umweltprobleme angemessen angegangen werden.