Das Umwelt-Lexikon
Grundsätze des Regionalplanes
        - Grundsätze des Regionalplanes : Die Grundsätze des Regionalplanes sind von allen öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der Abwägung oder bei der Ermessensausübung nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen (§ 4 Abs.  2 ROG).