- Grünordnung : Städte und Gemeinden dürfen nicht bis zum letzten Quadratmeter zugebaut und zubetoniert werden; Gebäude, Straßen und Grünflächen müssen miteinander abwechseln. In Grünordnungsplänen wird festgelegt, wo und in welcher Form Frei- und Grünflächen notwendig sind, damit der Naturhaushalt auch innerhalb der Städte und Gemeinden gesichert und die Ansprüche der Menschen an Freizeit und Erholung erfüllt werden können.

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