Ziel der Landschaftsplanung ist es, ein für den Bereich einer Gemeinde längerfristiges Konzept für Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge aufzustellen. Der Landschaftsplan wird über die Bauleitplanung verbindlich. Dieses Konzept soll aufzeigen, wie der Naturhaushalt als Lebensgrundlage des Menschen gesichert, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft erhalten, die unterschiedlichen Landschaftsteile möglichst pfleglich und schonend genutzt werden können und welche Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Sanierung bzw. Gestaltung der Landschaft notwendig sind.
Weitere Definition:
Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (als Teil der Gesamträumlichen Planung) in den Stufen
- Landschaftsprogramm,
- Landschaftsrahmenplan und
- Landschaftsplan